Alltagshilfen bei Pflegebedürftigkeit
Wir bieten Alltagshilfen an, die gezielt zu einer Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen von uns erbracht werden. Neben hauswirtschaftlichen Leistungen, Begleitungen und Assistenz umfassen diese Angebote auch Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung. Zur Zeit bieten wir unsere Dienstleistung im Bereich Jülich, Linnich und Hückelhoven an.
Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, also alle Pflegestufen, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Wichtig ist, dass die Entlastungsleistungen nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sind. Wir erfüllen diese Voraussetzung entsprechend §45 SGB XI.
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. Auf diese Weise werden die Pflegebedürftigen entlastet und gut versorgt.
Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen (also den Pflegedienst) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.
Allerdings müssen Sie beachten, dass die erbrachten Leistungen nur gezahlt werden, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Wir können jedoch auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung abgeben. Sie müssen dann nicht in Vorleistung gehen.
Weitere Infomationen zur Thematik finden Sie auch auf der Seite der AOK als PDF-Dokument oder auf der empfehlenswerten Seite Pflegehilfe.
Alltagshilfen bei Schwangerschaft und nach Operationen
Natürlich können Sie auch zeitlich begrenzt auf eine Unterstützungshilfe angewiesen sein. Das gilt insbesondere nach einem Unfallgeschehen oder nach Operationen, bei Schwangerschaftskomplikationen oder sonstigen vorübergehenden Einschränkungen in Ihrer Lebenssituation. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen auch in dieser für Sie schwierigen Zeit und übernehmen die Alltagsaufgaben, die Sie selbst nur schwer oder überhaupt nicht mehr durchführen können.
Unter Umständen unterstützt Sie in solchen Fällen auch Ihre Krankenkasse und übernimmt die Kosten bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung teilweise oder ganz.
Individuell abgestimmte Betreuung
Grabpflege
Auf Wunsch kann unser Hausmeister-Service auch eine Grabpflege durchführen und Fotos der Grabstätte zur Verfügung stellen. Wir beraten Sie gerne bei der Grabpflege und -gestaltung und setzen Ihre Vorstellungen nach den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten um.